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Studierende und Doktorierende, die an der ETH oder UZH immatrikuliert sind, können bei uns eine Beratung in Anspruch nehmen.
Wenn Sie eine konkrete Betreuungssituation mit einem Studenten bzw. einer Studentin besprechen möchten, können Sie gerne einen Termin bei uns vereinbaren. Bei arbeitsplatzbezogenen Themen wenden Sie sich bitte an das HR (Personalabteilung) der UZH bzw. ETH. Des Weiteren können sich Mitarbeitende der UZH bei der Beratungs- und Schlichtungsstelle für Mitarbeitende rechtlich und psychologisch beraten lassen. mbs.uzh.ch
Mit welchen Problemen kann ich mich an die Psychologische Beratungsstelle wenden?
Sie können mit allen Anliegen kommen zu uns kommen. Wir beraten Sie nicht nur bei studienbezogenen Problemen, sondern auch bei persönlichen Belastungen, egal, ob es sich um Probleme beim Studienanfang oder Studienabschluss, um Arbeitshemmungen, Stresssituationen oder um Konflikte in einer Beziehung oder in der Familie handelt. Einzelberatung
Äussern Sie Ihre Besorgnis und motivieren Sie die Person, sich bei uns zu melden. Falls es sich um eine akute Gefährdungssituation handelt, erhalten Sie Hilfe über den Notruf der Polizei (117) oder Sanität (144).
Ja. Wir bieten verschiedene Gruppen und Workshops an. Gruppenangebote
Nein. Die Gespräche bei uns sind kostenlos.
Ist die Beratung vertraulich?
Ja. Die Gespräche sind vertraulich – Sie können offen mit uns sprechen. Wir stehen unter Schweigepflicht. Dies gilt gegenüber allen Angehörigen der UZH und ETH.
In welchen Sprachen bieten Sie Beratungen an?
Wir bieten Beratungen in Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Schwedisch und Polnisch an.
Wie viele Gespräche kann ich bei Ihnen bekommen?
Wir haben keine bestimmte Anzahl an Gesprächen definiert. Wir orientieren uns an Ihren Bedürfnissen. Falls eine längere Begleitung gewünscht oder indiziert ist, weisen wir Sie an entsprechende Fachpersonen weiter (siehe auch nächster Punkt).
Bieten Sie auch Psychotherapien an?
Aufgrund der grossen Nachfrage und der beschränkten Kapazitäten können wir keine längeren Psychotherapien anbieten. Wenn Sie Interesse an einer Psychotherapie haben, helfen wir Ihnen gerne, einen geeigneten Therapieplatz zu finden.
Was muss ich mir unter einer Psychotherapie vorstellen?
Psychotherapie wird in der Schweiz von einer Fachperson mit dem Hintergrund Psychologie oder Medizin ausgeübt. Im Gespräch mit dieser Person wird das Ziel einer Reduktion oder Befreiung einer beeinträchtigenden Symptomatik angestrebt. Im Verlauf dieses Prozesses setzt sich der Patient oder die Patientin intensiv mit sich und den Faktoren auseinander, die das psychische Leiden verursachen. Es werden verschiedene Psychotherapieverfahren unterschieden, wobei in der Schweiz die psychodynamisch orientierten Verfahren, die Kognitive Verhaltenstherapie und die Systemische Therapie die häufigsten Therapieformen darstellen. Die Wirksamkeit von Psychotherapie ist wissenschaftlich nachgewiesen und anerkannt. Was als psychische Krankheit oder Störung gilt, ist in international anerkannten Klassifikationssystemen klar festgelegt (z. B. ICD-10).
Wie wird eine Psychotherapie finanziert?
Eine Psychotherapie kann sowohl über die obligatorische Grundversicherung der Krankenkasse als auch über eine entsprechende Zusatzversicherung finanziert werden. Wenn die Psychotherapie über die obligatorische Grundversicherung finanziert wird, so braucht man dazu die Anordnung eines Arztes oder einer Ärztin. Je nach Versicherungsmodell muss man sich dazu an den Hausarzt oder die Hausärztin wenden. Bei freier Arztwahl kann man sich die Anordnung auch bei einem Psychiater oder einer Psychiaterin ausstellen lassen. Wenn die Psychotherapie über eine Zusatzversicherung finanziert werden soll, klären Sie im Voraus mit Ihrer Krankenkasse ab, ob dies der Fall ist und welchen Anteil der Kosten und für welche Anzahl Stunden Kosten übernommen werden. Zusatzversicherungen von Krankenkassen decken einen gewissen Kostenanteil der psychologischen Behandlungen ohne Anordnung.
Vor Beginn einer Therapie ist es ratsam, die Kostenerstattung der eigenen Krankenkasse genau zu prüfen. Nicht jede Therapieform wird von der Grundversicherung übernommen und auch die Zusatzversicherungen haben meist Beschränkungen hinsichtlich Höhe und/oder Dauer der Behandlung.
Wenn ich bei Ihnen vorbeikomme, stellen Sie dann eine Diagnose?
Nein. Wir möchten zusammen mit Ihnen verstehen, weshalb Sie in diesem oder jenem Bereich Schwierigkeiten haben. Falls weitere Abklärungen von Ihnen gewünscht oder fachlich indiziert sind, werden wir Sie aufklären und weitere mögliche Schritte mit Ihnen besprechen.
Was kann ich mir von einer Beratung erhoffen? Bekomme ich eine Lösung für meine Probleme?
In einem ersten Gespräch klären wir die Schwierigkeiten, an denen Sie arbeiten möchten, und grenzen diese ein. Anschliessend besprechen wir gemeinsam mögliche Schritte und Lösungen. Manchmal liegt eine Lösung überraschend schnell auf der Hand und ein Gespräch hilft zu erkennen, dass Sie mehr Spielraum haben, als Sie anfangs dachten. Die Gespräche an der PBS werden oft als entlastend erlebt. Zudem können sie helfen, Ihr Interesse zu wecken, sich selbst besser zu verstehen.
Studierende der UZH finden das Beratungsangebot unter:
https://www.students.uzh.ch/de/advice.html
Studierende der ETH können sich unter folgendem Link über das Angebot informieren: https://www.ethz.ch/studierende/de/beratung
Bei Suizidgedanken oder einer akuten Krise können Sie sich an folgende Dienste wenden:
Dargebotene HandTelefon 143www.143.ch
Kriseninterventionszentrum Zürich058 384 20 00
Ärztefon (Notfallpsychiater:in)0800 33 66 55
Notfall-Station UniversitätsSpital Zürich044 255 11 11
Wir helfen Opfern und Tätern, eine externe Beratungsstelle bzw. eine geeignete Behandlung zu finden. Je nach Situation ziehen wir auch das Bedrohungsmanagement der ETH (044 342 11 88) oder der UZH (044 635 41 41) hinzu.
Ich mache mir ernsthaft Sorgen, dass jemand sich oder anderen etwas antun könnte. Wie soll ich vorgehen?
Im Notfall ist das Aerztefon an 365 Tagen für Sie da: 0800 33 66 55, https://www.aerztefon.ch
Bei einer akuten Gefährdung erhalten Sie Soforthilfe über den Notruf der Polizei (117) oder Sanität (144).
Wenn die Person jemand anderem etwas antun möchte, kontaktieren Sie das Bedrohungsmanagement der ETH (044 342 11 88) oder der UZH (044 635 41 41) und schildern Sie am Telefon, was Ihnen aufgefallen ist.